Heilpädagogische Praxis 
Bayreuth

Gesetzliche Grundlagen und Finanzierung

  • §35a ff SGB VII regelt den Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe von Kindern- und Jugendlichen, die von einer seelischen Behinderung betroffen oder einer solchen bedroht sind
  • §55 f SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) regelt die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
  • § 55 SGB XII benennt die Leistungsberechtigten und die Aufgaben der Eingliederungshilfe
  • Anträge zur Finanzierung der Leistungen werden beim Bezirk Oberfranken oder beim Jugendamt gestellt. Über die entsprechenden Voraussetzungen informieren wir gerne und sind bei der Antragstellung behilflich
  • alle Angebote können von Privatzahlern in Anspruch genommen werden:


Leistung

Preis pro Einheit (50 Minuten)

Lernförderung (Einzelunterricht)

42 €

Gruppentraining für Schulkinder (sozial-emotionale Kompetenzen)

35 € 

Coaching / Lebensberatung

55 €